Jeder kann selbst DAS EINZIGARTIGE FAHRGEFÜHL erleben. Ob Sie zu Ihrer Hochzeit in einem dieser Oldtimer gefahren werden oder ein traumhaftes Wochenende auf dem Land verbringen, ob Sie einen Nachmittag durch die City cruisen oder ein paar Tage durchs Land kreuzen ..., NICHTS IST UNMÖGLICH! Es ist durchaus auch eine aussergewöhnliche Geschenkidee, denn wer denkt schon im Traum daran, dass er von heute auf morgen mit so einem Auto das Fahrgefühl neu entdeckt. Diese Überraschung gelingt Ihnen ganz sicher!

 

Haben Sie Interesse an einem besonderem Erlebnis? Möchten Sie sich die Oldtimer einmal im Original anschauen oder wünschen Sie vorab Informationen? Egal was Sie auf dem Herzen haben, wählen Sie das Kontaktformular und schreiben Sie mir eine Nachricht.
Jede E-Mail wird beantwortet!

Was ist zu tun?
Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, Fragen haben, einen Terminwunsch für eine Ausfahrt haben oder Sie möchten den Wagen erst einmal besichtigen, Probesitzen oder einfach einmal mit mir ein paar Worte wechseln, nichts ist unmöglich. Worauf warten Sie, bevor Sie es sich wieder anders überlegen, schreiben Sie besser gleich eine E-Mail an mich.


Abhol-& Rückgabezeiten
Abholung

Werktags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Wochenende & Feiertags von 08:00 Uhr bis 10:30 Uhr

(oder nach Absprache)


Rückgabe

Werktags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wochenende & Feiertags von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

(oder nach Absprache)


Preise und Leistungen

Alle Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer. Diese Preise sind ab 2017 gültig. Fahren ohne Kilometerbegrenzung. Für Interessenten als Selbstfahrer ist dringend zu beachten, dass der Fahrer / Mieter mindestens 25 Jahre alt sein muss. Eine Vermietung an jüngere Fahrer geschieht nicht.

 

Kaution

Eine Kaution in Höhe von 500 € wird entweder in Form eines Verrechnungsschecks, in Bar oder per EC-Kartenzahlung gebucht oder beim Vermieter hinterlegt, bevor der Mieter das Fahrzeug in Empfang nimmt. Nach Rückgabe des Fahrzeuges im ordnungsgemässen Zustand wird die Kaution an den Mieter in gleicher Höhe rückerstattet.

Eine Terminreservierung für ein bestimmtes Fahrzeug ist nur schriftlich gültig. Mündliche Absprachen zu einem Termin dienen nur zur beiderseitigen Orientierung, jedoch nicht als Reservierung.

Die derzeit zur Verfügung stehenden Oldtimer können Sie unter Vermietung einsehen. Mit einem Klick auf das jeweilige Fahrzeug werden die Detailinformationen geöffnet.

 

Im Falle einer Panne

Achtung & bitte um Berücksichtigung

Im Falle einer Autopanne bitten wir Sie, sich immer eine weitere Möglichkeit bereitzuhalten um wieder Nachhause zu kommen.


 
AGBs

Die Firma Oldtimervermietung Dresden, Meschwitzstraße 13, in 01099 Dresden, vermietet seine Fahrzeuge gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Dem Mieter wurden die Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben. Der Mieter erklärt, dass er zum Vertragsabschluss berechtigt und zur Zahlung der gesamten, direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Vermieter hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Für Fahrten in das Ausland ist der Vermieter vom Mieter vor Fahrtantritt zu informieren. Es gelten die Bedingungen der Kfz-Versicherung.
1 Fahrzeugnutzung
1.1 Kraftstoff
Jeder Mieter übernimmt das Fahrzeug vollgetankt und übergibt es ebenso.
1.2 Obhutspflicht
Der Mieter verpflichtet sich mit Unterzeichnung eines Mietvertrages, den Oldtimer sorgfältig zu behandeln und die für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Fahrzeug immer komplett zu verschliessen, incl. Verdeck.
1.3 Wartung und Reparaturen
Die Kosten für auftretende Defekte am Fahrzeug trägt der Vermieter, wenn der Mieter diese dem Vermieter sofort mitteilt. Kosten für Betriebsstoffe, um den laufenden Betrieb zu erhalten, sind vom Mieter zu tragen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150,00€ ohne weiteres in Auftrag gegeben werden, grössere Reparaturen jedoch nur mit Einwilligung vom Vermieter. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Haftung).
1.4 Altersbeschränkung und Untervermietung
Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, dürfen die Fahrzeuge nicht fahren. Untervermietung bedarf der gesonderten Vereinbarung.
2 Recht / Miete
2.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gerichtsstand ist Dresden.
2.2 Ausschlussfrist
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an dem gemieteten Fahrzeug sofort anzuzeigen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Nachgang ist sonst ausgeschlossen.
2.3 Nichterfüllung
Die Firma Oldtimervermietung Dresden haftet nicht für die Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern diese auf unvorhergesehenen Defekten, Verunfallung des Oldtimers oder auf örtlichen Gegebenheiten beruht (z.B. Stau, Unfall, usw.).
2.4 Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2.5 Haftung des Mieters
Die Haftung beginnt für den Mieter nach erfolgter Fahrzeugübergabe, unabhängig vom Ort der Übergabe.
Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Ebenso trägt der Mieter die Haftung für jeden entstanden Schaden durch Fahren auf nicht befestigten Strassen oder Wegen (Waldwege, Land- & Forstwirtschaftliche Nutzungswege, usw.).
Der Mieter haftet für den Schaden des Vermieters, den dieser in Folge nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges oder Rückgabe in nicht vertragsgemässem Zustand hinnehmen muss. Bei Unfällen oder Diebstahl haftet der Mieter nur in der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder billigend in Kauf genommen worden sind oder Schäden, welche durch Alkohol- oder Drogengenuss herbeigeführt wurden.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die durch die Benutzung eines nicht berechtigten Fahrers oder zu verbotenen Zwecken oder infolge unsachgemässe Behandlung des Oldtimers entstanden sind.
2.6 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter für die Bereitstellung des reservierten Fahrzeuges zur vereinbarten Zeit und technisch einwandfreiem Zustand.
Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters ist beschränkt auf maximal drei Tagesmietsätze.
2.7 Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr enthaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2.8 Reservierung, Rücktritt, Stornierung
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf Mietpreis und Kaution bezahlt hat.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:
• bis weniger als 14 Tage vor ersten Miettag 30% des Mietpreises
• bis weniger als sieben Tage vor ersten Miettag 50% des Mietpreises
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht abgeholt und erfolgt auch keine Benachrichtigung durch den Mieter, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.
2.9 Mietpreisreduzierung
Eine Mietpreisreduzierung kommt in Frage, wenn eine unverschuldete Fahrzeugpanne vorliegt und der Mieter seine Obhutspflicht nicht verletzt hat oder nicht durch fahrlässiges Verhalten eine Panne oder ein Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf genommen hat.
2.9.1 Mit anschliessender Weiterfahrmöglichkeit
bei Panne länger als 2h 10% Nachlass vom Tagesmietpreis
bei Panne ab 4h 20% Nachlass vom Tagesmietpreis
bei Panne ab 6h 50% Nachlass vom Tagesmietpreis
2.9.2 Ohne anschliessende Weiterfahrmöglichkeit
In Rechnung gestellt wird die anteilige Gebühr der Fahrzeugnutzung zur vereinbarten Mietdauer. Bei Vorauszahlung erfolgt eine Rückerstattung des Restbetrages an den Mieter.
2.10 Sonstige Mietbedingungen
Alle Preise verstehen sich in € incl. gesetzlicher MWSt..
Eine Fahrzeuganlieferung muss vorher angefragt und vertraglich vereinbart werden. Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von max. 24 Stunden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird ein weiterer voller Tag berechnet.
Die Mietsätze beinhalten die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für die Oldtimer. Die Fahrzeuge werden nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis (Salzstreuung) abgegeben, um sie vor Schäden zu schützen. Die Treibstoff- und Reinigungskosten trägt der Mieter.
3.1 Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, per Überweisung, Verrechnungsscheck oder bar bei Mietbeginn zu begleichen.
Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Oldtimervermietung Dresden gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, eine Abbuchung vom Konto nicht zustande kommt oder die Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Oldtimervermietung Dresden zum sofortigen Rücktritt, ohne besondere vorherige Ankündigungen, berechtigt. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Oldtimervermietung Dresden berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
3.2 Kaution
Eine Kaution in Höhe von 500 € wird entweder in Form eines Verrechnungsschecks, in Bar oder per EC-Kartenzahlung gebucht oder beim Vermieter hinterlegt, bevor der Mieter das Fahrzeug in Empfang nimmt. Nach Rückgabe des Fahrzeuges im ordnungsgemässen Zustand wird die Kaution an den Mieter in gleicher Höhe rückerstattet.

 

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